Bundestag beschließt neue Datenschutzgesetze

Trotz massiver Kritik sollen die Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen gelockert werden. Der Bundestag verabschiedete in der Nacht ein Gesetz, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter steigt. Ob dieser Beschluss Auswirkungen auf Physiotherapiepraxen haben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Zudem ist diese Regelung ist noch nicht in Kraft, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Die eigentliche Regelung der Datenschutzgrundverordnung, dass Ärzte und Heilmittelerbringer grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, unabhängig ob und wie viele Angestellte mit der Verarbeitung der Daten befasst sind, wurde durch den Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 26.04.2018 auf die sog. 10er Regel geändert. Insofern muss jetzt abgewartet werden, inwiefern die sog. 20er Regelung angewendet werden kann bzw. ob diese auch von der Datenschutzkonferenz beschlossen wird.
Wir werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.