Bundesrahmenvertrag und Preislisten für IFK-Mitglieder verfügbar
Am 1. August 2021 wird ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag samt neuer Preislisten in Kraft treten. Die entsprechenden Dokumente sind nun zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden finalisiert und bereits an die IFK-Mitglieder verschickt worden. Sie stehen zudem im internen Bereich der IFK-Internetseite zur Verfügung.
Den neuen Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder unter „Mitglieder-Service – Rahmenvertrag/Preislisten/Beihilfevorschriften“ herunterladen. Dort finden sie auch die Preislisten und die Anerkenntniserklärung. Sämtliche Merkblätter, die im Zusammenhang mit dem Bundesrahmenvertrag stehen, wurden aktualisiert und können im physioservice heruntergeladen werden. IFK-Mitglieder können die Merkblätter auch kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle bestellen, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 97745-0.
IFK-Mitglieder, die solche Informationen künftig per E-Mail erhalten möchten, können gern ihr Einverständnis dazu geben. Informationen gibt es unter www.ifk.de/email-benachrichtigungen.
Alle Praxisinhaber, die ihre Zulassung vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrags (1. August 2021) erhalten haben, müssen dem neuen Vertrag binnen sechs Monaten zustimmen. Dann gilt die bereits erteilte Zulassung unverändert fort. Der IFK bietet seinen Mitgliedern an, die Anerkenntnis des neuen Rahmenvertrags zu übernehmen. In diesem Fall müssen Mitglieder dem Verband eine Vollmacht für das Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel erteilen. Der Vordruck zur Vollmacht kann auf der IFK-Internetseite unter „Beruf – Existenzgründung“ heruntergeladen werden.
Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.