Bundesbeihilfe verlängert Corona-Hygienepauschale

Nach der GKV und PKV hat jetzt auch die Beihilfestelle des Bundesinnenministeriums dem IFK mitgeteilt, dass Bundesbeamte bis zum Jahresende die Corona-Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Behandlungseinheit erstattet bekommen. Für Landesbeamte gelten jedoch teilweise andere Regelungen.

Zudem haben die zuständigen Landesministerien aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dem IFK bereits mitgeteilt, in welcher Höhe und Form die Hygienepauschale weitergezahlt wird.

 

Über den genauen Stand in den einzelnen Bundesländern informiert der IFK seine Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Rettungsschirm“ (M26d), das weiterhin ständig aktualisiert wird. Das Merkblatt kann im geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen oder kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle (E-Mail: ifk@ifk.de) angefordert werden.

 

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