BFB bietet kostenloses Jobportal

Der Fachkräftemangel macht auch vor den freien Berufen nicht halt – auch in der Physiotherapie greift er um sich. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) will mit seinem kostenlosen Jobportal einen Beitrag leisten, Arbeitswillige und Arbeitgeber zusammenzubringen. Mitglieder der Verbände und Kammern der Freien Berufe können hier Stellenanzeigen und -gesuche schalten. Ein Gewinn für beide Seiten also: eine Jobchance für Arbeitsuchende und eine Option für Freiberufler und Selbstständige, das passende Personal für ihre Teams zu finden.

Mitglieder des IFK können das Jobportal nutzen, um neue Mitarbeiter zu finden. Das Portal richtet sich an junge Menschen, die ein Praktikum oder eine Ausbildung suchen genauso wie an Berufserfahrene, die eine reguläre Arbeitstätigkeit anstreben.

Und wie funktioniert’s? Für Mitglieder der Freien Berufe gilt: Einfach die Angaben zu ihrer offenen Stelle eintragen und absenden. Der BFB prüft dann die Anzeige und stellt diese kurzfristig online. Zu beachten ist, dass alle Anzeigen entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für alle Geschlechter (m/w/d) auszuschreiben sind.

Hier geht es zum BFB-Jobportal.

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.