Betrugsfalle Gewerbeindex

Vorsicht bei Schreiben von „Regista.online“ oder „Gewerbe-Meldung.de“: Wer dem Aufruf folgt, die eigenen Unternehmensangaben für einen zentralen Gewerbeindex der jeweiligen Stadt zu vervollständigen und den Brief ausgefüllt zurückzusenden, der stimmt damit automatisch einem Abonnement in Höhe eines vierstelligen Betrags zu. Der IFK warnt daher ausdrücklich davor, das Schreiben zu beantworten.

Hinter beiden Firmennamen steckt die Firma „Europe REG Services Ltd“ mit Sitz in Malta, die u. a. auch zahlreichen Physiotherapie-Praxen eine „Eilige Benachrichtigung“ zusendet. Die Masche der Betrüger ist grundsätzlich immer, dass sich Unternehmen unwissentlich für ein teures Abonnement in einem Register anmelden. Die Wege sind allerdings vielfältig: Die Schreiben erfolgen sowohl auf dem Postweg als auch als Fax oder E-Mail.

Seit einiger Zeit erhalten Physiotherapie-Praxen immer wieder solche behördlich aussehenden Aufrufe, sich in ein Branchenbuch oder Gewerbe-Register einzutragen. Seien Sie also grundsätzlich auf der Hut und unterschreiben nicht vorschnell Formulare, bei denen es sich angeblich nur um die Vervollständigung der Praxisdaten handelt. Lesen Sie in jedem Fall auch das Kleingedruckte sorgfältig durch. Je weniger Adressaten auf solche Geschäftsideen hereinfallen, umso größer ist die Chance, dass diese Firmen irgendwann aufgeben!
Bei Fragen zum Thema können IFK-Mitglieder gern das Referat Recht kontaktieren, das Ihnen gern weiterhilft.

Ein Beispiel-Schreiben können Sie mit Klick auf das Bild einsehen:

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.