Beihilfesätze: Berlin hat Höchstbeträge für beihilfefähige Anwendungen angepasst

Nachdem bereits der Großteil der Bundesländer die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten angehoben hat, sind nun auch in Berlin die Beihilfesätze gestiegen. Hier hat zuletzt vor sieben Jahren eine Erhöhung stattgefunden, wodurch die Beträge deutlich unter dem Bundesniveau lagen. 

Die aktualisierte Beihilfeverordnung für Berlin ist bereits in Kraft getreten. Sie finden Sie im geschützten Mitgliederbereich dieser Webseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“. 

Weitere Artikel

Erfolgreich starten: Die IFK-Praxisgründungsseminare

2026 | 01.09. Praxisgründung will gelernt sein – gut, dass es die IFK-Praxisgründungsseminare gibt. In acht Einheiten werden alle Fragen rund um das Thema Gründung, Wirtschaft, Recht und Praxisorganisation sowie Marketing besprochen. Die unterschiedlichen Einheiten sind flexibel buchbar.