AOK Sachsen-Anhalt überrascht mit Pressemitteilung zum Widerruf
Über den Widerruf des im Schiedsverfahren erzielten Vergleichs durch die AOK Sachsen-Anhalt hatten wir hier berichtet. Kurz später veröffentlichte die Krankenkasse eine Pressemitteilung, die den Sachverhalt so darstellt, als würden die Verhandlungen noch laufen und als würde die Kasse ein unschlagbares Angebot unterbreiten. Dies hat zu vielen Nachfragen geführt, die wir gern beantworten möchten.
Am 19.06.2018 wurde im Schiedsverfahren ein zäh verhandelter Kompromiss gefunden und ein Vergleich geschlossen, den die AOK am 29.06.2018 widerrufen hat. Das ist der relevante Sachverhalt.
Im Lichte dessen eine Pressemeldung mit der Überschrift „AOK sucht Einigung mit Physiotherapeuten“ herauszugeben, ist zumindest erstaunlich. Es entspricht auch nicht dem verabredeten Vorgehen. Denn danach fällt jetzt die Schiedsperson einen Schiedsspruch. Verhandelt wurde erschöpfend. Ebenso hatte die Kasse ein Jahr Zeit, eine Einigung mit den Verbänden zu suchen.
Der Kompromiss sah für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2020 eine Steigerung von 44 % in zwei Stufen und damit einer Gesamterhöhung von 47,89 % (inklusive Zinseszins) vor. Warum die Pressemeldung der AOK lediglich die Ursprungsforderung der Verbände von 90 % bewertet und in ihren Auswirkungen darstellt, auf die tatsächlichen Ergebnisse vom 19.06.2018 hingegen nicht eingeht, wissen wir nicht. Allerdings können die genannten Zahlen von Dritten leicht falsch interpretiert werden.
Die AOK berichtet in ihrer Pressemitteilung, die Berufsverbände verweigerten eine sogenannte „Transparenz-Regel“, welche eine gesetzliche Vorgabe sei. Das entspricht nicht den Tatsachen. In der Schiedsverhandlung haben wir unter anderem angeboten, die Vereinbarung zur Transparenz mit der AOK zu schließen, auf die sich die Kasse mit den Podologen bereits verständigt hat. Das wäre eine Einigung im Rahmen rechtlicher Vorgaben gewesen. Davon abgesehen ist eine diesbezügliche vertragliche Einigung jedenfalls rechtlich nicht Inhalt eines Schiedsverfahrens nach § 125 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V.
Hinzu kommt: Inhalt des Vergleichs war auch eine Variante, die zu einer über das oben genannte Volumen hinaus gehenden Preissteigerung von weiteren 2,5 % zum 1. Januar 2019 geführt hätte. Diese sollte in Kraft treten, falls bis Jahresende eine Einigung zur Transparenz gefunden worden wäre. Interessant dabei: dieser Vorschlag wurde von der AOK unterbreitet.
Die Darstellung der AOK zu den Vergütungs- und Gehaltserhöhungen in den Jahren 2015 und 2016 sind ebenfalls realitätsfern und verzerrend.
Zum einen stiegen die Vergütungen der Kasse zuletzt zum 01.07.2016 um 14,8 %. Daraus resultierende Effekte auf Mitarbeitergehälter sind insofern frühestens in den Statistiken des Jahres 2017 ersichtlich, da erst die Jahresabschlüsse der Praxen ausweisen, inwiefern und in welcher Höhe diese Preiserhöhung betriebswirtschaftlich vertretbare Gehaltserhöhungen ermöglicht hat. Die entsprechenden offiziellen Zahlen des Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit für 2017 liegen im Übrigen noch gar nicht vor.
Außerdem: auch mit der soeben genannten Erhöhung aus dem Jahr 2016 liegen die Preise der AOK Sachsen-Anhalt ca. 29 % unter denen der Ersatzkassen. 15 % Steigerung, die auf einem sehr niedrigen Sockel aufbauen, werden nach Einschätzung des IFK nur wenige Praxen in eine Position versetzt haben, die große Gehaltssprünge für Inhaber und Angestellte möglich gemacht hätten. Sonst wäre die Forderung von 90 % im Schiedsverfahren nicht so hoch ausgefallen. Es ist erschreckend, in welcher Art und Weise hier einfachste betriebswirtschaftliche Grundsätze ignoriert werden und die eigene Niedrigpreispolitik ausgeblendet wird.
Noch einmal: die AOK Sachsen-Anhalt zahlt bundesweit die niedrigste Vergütung für Physiotherapie und ist gleichzeitig eine der reichsten Kassen Deutschlands.
Am 19.06.2018 wurde im Schiedsverfahren ein zäh verhandelter Kompromiss gefunden und ein Vergleich geschlossen, den die AOK am 29.06.2018 widerrufen hat. Das ist der relevante Sachverhalt.
Im Lichte dessen eine Pressemeldung mit der Überschrift „AOK sucht Einigung mit Physiotherapeuten“ herauszugeben, ist zumindest erstaunlich. Es entspricht auch nicht dem verabredeten Vorgehen. Denn danach fällt jetzt die Schiedsperson einen Schiedsspruch. Verhandelt wurde erschöpfend. Ebenso hatte die Kasse ein Jahr Zeit, eine Einigung mit den Verbänden zu suchen.
Der Kompromiss sah für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2020 eine Steigerung von 44 % in zwei Stufen und damit einer Gesamterhöhung von 47,89 % (inklusive Zinseszins) vor. Warum die Pressemeldung der AOK lediglich die Ursprungsforderung der Verbände von 90 % bewertet und in ihren Auswirkungen darstellt, auf die tatsächlichen Ergebnisse vom 19.06.2018 hingegen nicht eingeht, wissen wir nicht. Allerdings können die genannten Zahlen von Dritten leicht falsch interpretiert werden.
Die AOK berichtet in ihrer Pressemitteilung, die Berufsverbände verweigerten eine sogenannte „Transparenz-Regel“, welche eine gesetzliche Vorgabe sei. Das entspricht nicht den Tatsachen. In der Schiedsverhandlung haben wir unter anderem angeboten, die Vereinbarung zur Transparenz mit der AOK zu schließen, auf die sich die Kasse mit den Podologen bereits verständigt hat. Das wäre eine Einigung im Rahmen rechtlicher Vorgaben gewesen. Davon abgesehen ist eine diesbezügliche vertragliche Einigung jedenfalls rechtlich nicht Inhalt eines Schiedsverfahrens nach § 125 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V.
Hinzu kommt: Inhalt des Vergleichs war auch eine Variante, die zu einer über das oben genannte Volumen hinaus gehenden Preissteigerung von weiteren 2,5 % zum 1. Januar 2019 geführt hätte. Diese sollte in Kraft treten, falls bis Jahresende eine Einigung zur Transparenz gefunden worden wäre. Interessant dabei: dieser Vorschlag wurde von der AOK unterbreitet.
Die Darstellung der AOK zu den Vergütungs- und Gehaltserhöhungen in den Jahren 2015 und 2016 sind ebenfalls realitätsfern und verzerrend.
Zum einen stiegen die Vergütungen der Kasse zuletzt zum 01.07.2016 um 14,8 %. Daraus resultierende Effekte auf Mitarbeitergehälter sind insofern frühestens in den Statistiken des Jahres 2017 ersichtlich, da erst die Jahresabschlüsse der Praxen ausweisen, inwiefern und in welcher Höhe diese Preiserhöhung betriebswirtschaftlich vertretbare Gehaltserhöhungen ermöglicht hat. Die entsprechenden offiziellen Zahlen des Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit für 2017 liegen im Übrigen noch gar nicht vor.
Außerdem: auch mit der soeben genannten Erhöhung aus dem Jahr 2016 liegen die Preise der AOK Sachsen-Anhalt ca. 29 % unter denen der Ersatzkassen. 15 % Steigerung, die auf einem sehr niedrigen Sockel aufbauen, werden nach Einschätzung des IFK nur wenige Praxen in eine Position versetzt haben, die große Gehaltssprünge für Inhaber und Angestellte möglich gemacht hätten. Sonst wäre die Forderung von 90 % im Schiedsverfahren nicht so hoch ausgefallen. Es ist erschreckend, in welcher Art und Weise hier einfachste betriebswirtschaftliche Grundsätze ignoriert werden und die eigene Niedrigpreispolitik ausgeblendet wird.
Noch einmal: die AOK Sachsen-Anhalt zahlt bundesweit die niedrigste Vergütung für Physiotherapie und ist gleichzeitig eine der reichsten Kassen Deutschlands.