AOK Baden-Württemberg zahlt Osteopathie für Kleinstkinder

Die AOK Baden-Württemberg hat den IFK darüber informiert, dass ab 1. August 2013 osteopathische Behandlungen für Kleinstkinder mit unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken oder KISS-Syndrom eingeführt werden.

Hierzu bietet die AOK Ärzten und Physiotherapeuten einen entsprechenden Vertrag an.  

Voraussetzungen zur Teilnahme sind eine osteopathische Ausbildung, eine Weiterbildung zur osteopathischen Behandlung von Kindern sowie vier Praxistage in einer auf Kinderbehandlung spezialisierten osteopathischen Praxis. Interessierte Physiotherapeuten, die diese Anforderungen erfüllen, können sich an ihre AOK-Regionaldirektion wenden.

Weitere Artikel

1 Jahr Blankoverordnung: was Mitglieder häufig nachfragen

2025 | 03.12. Welche Diagnosen können im Rahmen der Blankoverordnung behandelt werden, kann der Physiotherapeut noch eine zweite Verordnung für einen Patienten im Zeitraum der Blankoverordnung annehmen und was passiert, wenn man in die rote Ampelphase kommt? Wir fassen im Folgenden noch einmal zusammen.

Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest

2025 | 26.11. Bereits 2021 hatten sowohl die maßgeblichen Physiotherapieverbände als auch der GKV-Spitzenverband gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel geklagt. Dabei ging es vor allem darum, eine wirtschaftlich angemessene und gerechte Vergütung für die Physiotherapiebranche zu erreichen.