Anhörung zum Heil- und Hilfsmittel- versorgungsstärkungsgesetz
Heilmittelversorgung in der Fläche nachhaltig sichern
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) nehmen die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) aktiven Einfluss auf die politischen Entscheidungen und haben sich deshalb an der Anhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit beteiligt. Ziel ist es, die therapeutische Expertise zu richtungsweisenden Neuregelungen in der Patientenversorgung einzubringen.
Der SHV begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Versorgung mit Heilmitteln wie Ergo- oder Physiotherapie in Angriff zu nehmen. Insbesondere die geplante Aufhebung der Begrenzung von Vergütungssteigerungen und die Beschleunigung von Schiedsverfahren bei Vergütungsverhandlungen sind für die Heilmittelbranche existentielle Änderungen. Mit der Aufhebung der sogenannten Grundlohnsummenbindung folgt der Referentenentwurf einer langjährigen Forderung der Heilmittelverbände. Das beharrliche Drängen der Verbände auf eine adäquate Vergütung von Heilmitteln soll sich nun endlich auszahlen. Denn: Es ist auch aus Sicht der Politik höchste Zeit, dass die Berufe in der Ergo- und Physiotherapie wieder wirtschaftlich attraktiv werden, um den Rückgang an dringend benötigtem Nachwuchs zu stoppen.
Im Rahmen der Einführung von Modellvorhaben für mehr Autonomie der Therapeuten in der Patientenversorgung gab es in der Anhörung eine breite Diskussion auch um das Thema Direktzugang. Die Vertreter der Mitgliedsverbände des SHV haben für diese neue Versorgungsmöglichkeit geworben und deren Vorteile deutlich gemacht. Vor allem konnten sie auf den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz hierzu verweisen. Aktuell sieht der Gesetzentwurf nur Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Um die Patientenversorgung aber tatsächlich nachhaltig zu stärken, bedarf es noch wesentlicher Modifikationen im Gesetz. Alle Vertreter der Mitgliedsverbände des
SHV waren sich dennoch nach der Anhörung einig: Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung in Deutschland.
Im nächsten Schritt wird der Referentenentwurf im Bundesministerium für Gesundheit finalisiert und Mitte August dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt. Sodann beginnen nach der Sommerpause, also Mitte September, die Beratungen in den Gremien des Bundestages. Der SHV begleitet diesen Prozess aktiv.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) nehmen die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) aktiven Einfluss auf die politischen Entscheidungen und haben sich deshalb an der Anhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit beteiligt. Ziel ist es, die therapeutische Expertise zu richtungsweisenden Neuregelungen in der Patientenversorgung einzubringen.
Der SHV begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Versorgung mit Heilmitteln wie Ergo- oder Physiotherapie in Angriff zu nehmen. Insbesondere die geplante Aufhebung der Begrenzung von Vergütungssteigerungen und die Beschleunigung von Schiedsverfahren bei Vergütungsverhandlungen sind für die Heilmittelbranche existentielle Änderungen. Mit der Aufhebung der sogenannten Grundlohnsummenbindung folgt der Referentenentwurf einer langjährigen Forderung der Heilmittelverbände. Das beharrliche Drängen der Verbände auf eine adäquate Vergütung von Heilmitteln soll sich nun endlich auszahlen. Denn: Es ist auch aus Sicht der Politik höchste Zeit, dass die Berufe in der Ergo- und Physiotherapie wieder wirtschaftlich attraktiv werden, um den Rückgang an dringend benötigtem Nachwuchs zu stoppen.
Im Rahmen der Einführung von Modellvorhaben für mehr Autonomie der Therapeuten in der Patientenversorgung gab es in der Anhörung eine breite Diskussion auch um das Thema Direktzugang. Die Vertreter der Mitgliedsverbände des SHV haben für diese neue Versorgungsmöglichkeit geworben und deren Vorteile deutlich gemacht. Vor allem konnten sie auf den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz hierzu verweisen. Aktuell sieht der Gesetzentwurf nur Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Um die Patientenversorgung aber tatsächlich nachhaltig zu stärken, bedarf es noch wesentlicher Modifikationen im Gesetz. Alle Vertreter der Mitgliedsverbände des
SHV waren sich dennoch nach der Anhörung einig: Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung in Deutschland.
Im nächsten Schritt wird der Referentenentwurf im Bundesministerium für Gesundheit finalisiert und Mitte August dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt. Sodann beginnen nach der Sommerpause, also Mitte September, die Beratungen in den Gremien des Bundestages. Der SHV begleitet diesen Prozess aktiv.