1. BGHW-Gesundheitstag

Der 1. BGHW-Gesundheitstag in Kooperation mit dem IFK fand nun in Berlin bei einem großen Einzelhandelsunternehmen statt. Der IFK-Regionalausschussvorsitzende für Berlin, Oliver Grunow, informierte dabei über die Schwerpunktthemen Ergonomie, Heben und Tragen sowie Stressprävention. Die Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution zeigte sich hoch zufrieden mit dem Verlauf des Tages und schätzte insbesondere die Möglichkeit, dass sich die Mitarbeiter des Unternehmens individuell von einem Spezialisten beraten lassen konnten.

Dieser 1. BGHW-Gesundheitstag hat damit gezeigt, dass Physiotherapeuten die ideale Fachexpertise für Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung mitbringen und dass eine angemessene Vergütung für Physiotherapeuten mit den Selektiv-Verträgen des IFK möglich ist.

Der IFK und die Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW) hatten im vergangenen Jahr einen Kooperationsvertrag geschlossen. Darin fungieren die IFK-Mitglieder als Gesundheitsexperten, die die BGHW auf Gesundheitstagen beraten. Die BGHW bietet wiederum ihren Mitglieds-Betrieben die Möglichkeit, diese Gesundheitstage zu veranstalten. Dabei informieren sich die Mitarbeiter des Betriebs über Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung. Der Gesundheitstag gestaltet sich jeweils wie eine kleine Messe, zu der Unternehmen mit dem Schwerpunkt Gesundheit eingeladen werden und dort ihr Unternehmen auf Ständen vorstellen können. Die IFK-Physiotherapeuten erhalten für die Tätigkeit eine adäquate Vergütung, die oberhalb der nicht ausreichenden Sätze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt und weisen auf die besondere Kompetenz der Physiotherapeuten in der betrieblichen Gesundheitsförderung hin.


Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.