Niedersachsen: Physiotherapeuten entscheiden selbst über Weiterbehandlung

In Niedersachsen bleibt der Besuch einer Physiotherapiepraxis trotz Allgemeinverfügung gestattet. Bei laufenden Verordnungen dürfen die Therapeuten auf Grundlage ihres Fachwissens selbst entscheiden, ob eine Weiterbehandlung trotz der Corona-Infektionswelle notwendig ist. Im Zweifelsfall sollen sie Rücksprache mit dem Arzt halten, der die Verordnung ausgestellt hat. Eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung neben der Verordnung ist in keinem Fall erforderlich.

Neue Verordnungen sollen Ärzte nur dann ausstellen, wenn dies für die gesundheitliche Situation notwendig ist und ein vorübergehendes Aussetzen zu einer Verschlechterung des Zustands des Patienten führen würde. Das stellte die niedersächsische Landesregierung nun klar.


Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen, die regelt, dass soziale Kontakte angesichts der Corona-Infektionswelle beschränkt werden müssen. Da solche Allgemeinverfügungen im Entscheidungsbereich der Bundesländer liegen, gibt es hierzu keine bundesweit einheitliche Lösung. 


Der IFK wird sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) schnellstmöglich um eine Tabelle ergänzen, in der die Regelungen für die einzelnen Bundesländer übersichtlich aufgelistet sind.


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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!


IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.


Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.


Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.


Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

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