Trotz Allgemeinverfügungen: Physiopraxen dürfen geöffnet bleiben

Für immer mehr Regionen in Deutschland gelten aufgrund der Corona-Infektionswelle Allgemeinverfügungen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Wichtig: Stand jetzt müssen aufgrund der Allgemeinverfügungen keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.

Die Allgemeinverfügungen beinhalten derzeit primär Regelungen für Bildungseinrichtungen und Freizeitaktivitäten im weiteren Sinne. Physiotherapiepraxen fallen nicht darunter. Die Behandlung von Patienten, die mit einer gültigen Verordnung in die Physiotherapiepraxis kommen, ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

 

Auch die Regelung, dass Fitnessstudios geschlossen bleiben müssen, bezieht sich nicht auf den Trainingsbereich in Physiotherapiepraxen. Praxisinhaber sollten jedoch darauf achten, dass dort nur noch Patienten mit gültiger Verordnung trainieren. Grundsätzlich ist es wichtig, die nötigen Hygieneregeln einzuhalten. Der IFK hat hierzu ein übersichtliches Poster erstellt, dass kostenlos heruntergeladen und dann ausgedruckt in den Praxisräumen aufgehangen werden kann.

 

 

Poster DIN A4 Farbe
Poster DIN A4 Graustufen
Poster DIN A3 Farbe
Poster DIN A3 Graustufen

 

 

---

 

 

Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.