Corona-Merkblatt: Hinweise zu Haftungsregelungen ergänzt

Erneut hat der IFK sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) erweitert. Es enthält nun auch Hinweise zum Bereich „Hygiene und Haftungsregelungen“. Darin ist erläutert, was Praxisinhaber tun müssen, wenn sie die empfohlenen Schutzmaßnahmen in der Praxis nicht mehr sicherstellen können.

Das Merkblatt umfasst damit jetzt Informationen zu den folgenden Themen:

 

  • Coronavirus: Was tun?
  • Was sind Coronaviren?
  • Trotz Allgemeinverfügungen: Physiopraxen dürfen geöffnet bleiben
  • Prävention, aber keine Panik!
  • Was tun bei Krankheitsgefühl?
  • Was können Praxisinhaber nun konkret tun?
  • Kann der Praxisinhaber haftbar gemacht werden, wenn sich ein Mitarbeiter in der Praxis mit Covid 19 ansteckt?
  • Schließung von Fitnessstudios – Auswirkungen auch auf Physiotherapiepraxen?
  • Dürfen Physiotherapeuten weiterhin Pflege- und Altenheime besuchen, um dort Patienten zu behandeln?
  • Was tun bei Kontakt zu einem Infizierten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet?
  • Was tun bei angeordneter Quarantäne?
  • Wer bezahlt im Fall einer Quarantäne?
  • Kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
  • Was tun, wenn das Kind unter Quarantäne gestellt wird?
  • Schließung von Kindertagesstätten und Schulen
  • Fristen bis Ende April ausgesetzt
  • Wo gibt es weitere Informationen?
  • Anlagen
    • Empfehlungen GKV-Spitzenverband Fristen
    • Antwortschreiben Helmsauer und Kollegen – Betriebsschließung wegen Corona und anderen Infektionskrankheiten
    • Hygienehinweise Handzettel/Plakat

 

 

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Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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