Neues Urteil zu GEMA-Gebühren

Mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Sichtweise zur Auslegung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe von Musik gelockert. Die Begriffsdefinition entscheidet hinsichtlich der Wiedergabe von Musik im Wartezimmer von Physiotherapiepraxen darüber, ob GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen oder nicht.

Eine öffentliche Wiedergabe liegt gemäß dem EuGH (C-117/15) nur dann vor, wenn sie gegenüber einer unbestimmten Zahl von möglichen Adressaten erfolgt. Eine allzu kleine oder unbedeutende Anzahl von Personen ist damit ausgeschlossen. Im Fall eines Rehabilitationszentrums mit zwei Wartezimmern, in denen parallel auf zwei Fernsehern Musik-TV abgespielt wurde, hatte der EuGH eine GEMA-Pflicht festgestellt. Maßgeblich waren dafür die (Gesamt-)Größe der Wartebereiche sowie die öffentliche Zugänglichkeit.
Nach Auffassung des IFK ist in Zukunft auch weiterhin in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Physiotherapie-Praxen keine Gebühr für die Wiedergabe in Wartezimmern zu zahlen. Die Anzahl von Personen, die in den Wartezimmern Platz finden, wird die Annahme einer öffentlichen Wiedergabe regelmäßig nicht rechtfertigen. Insbesondere in termingebundenen Praxen ist eine vergleichbare Lage zudem wegen eines fehlenden öffentlichen Zugangs nicht gegeben. Deshalb verbleibt es bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2015 (AZ: I ZR 14/14), auf deren Grundlage die Wiedergabe von Musik in Wartezimmern nicht GEMA-gebührenpflichtig ist.
Sollte die GEMA bereits mit Vertragsangeboten oder gar Zahlungsaufforderungen an Sie herangetreten sein, können sich IFK-Mitglieder gern an das Referat Recht wenden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem im Merkblatt M10, das unsere Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle anfordern können.

Weitere Artikel

#IrgendwasMitGesundheit: Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Überblick

2026 | 10.08. Ohne die Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen arbeiten, geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts. Unter dem Hashtag #IrgendwasMitGesundheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen in den sozialen Medien die verschiedenen Berufe vor. Auch der IFK ist dabei und informiert über den Beruf des Physiotherapeuten.

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.