Wirtschaftlichkeitsumfrage PhysioPraX 2.0 – Beteiligen Sie sich jetzt

Gemeinsame Branchendaten sind für Vergütungsverhandlungen, aber auch zur Durchsetzung berufspolitischer Forderungen für selbstständige Physiotherapeuten unverzichtbar. Deshalb hat der IFK gemeinsam mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) und dem Verband Physikalische Therapie (VPT) die Wirtschaftlichkeitsumfrage PhysioPraX 2.0 entwickelt. Ziel ist hierbei, die Wirtschaftlichkeitsanalyse auf eine breitere Basis zu stellen, die der IFK bereits seit über 20 Jahren regelmäßig durchführt.

Die Ergebnisse könnten den Berufsverbänden zusätzliche Belege für die schwierige Situation der Physiotherapie-Branche liefern und damit Argumente für die zukünftigen Gespräche mit der Politik und den Krankenkassen – u. a. dafür, dass den jüngsten Vergütungserhöhungen von durchschnittlich rund 30 % für die Jahre 2017 bis 2019 noch weitere signifikante Schritte folgen müssen.Es steht ein Onlineportal bereit, in dem teilnehmende Praxen zudem die Möglichkeit haben, eine Gegenüberstellung ihrer persönlichen Daten im Vergleich zum Durchschnitt der jeweiligen Umsatzklasse zu prüfen und so Anregungen für die Führung des eigenen Betriebs zu erhalten.

 


Beteiligen Sie sich jetzt unter www.bwa-physioprax.de/2.0 an der betriebswirtschaftlichen Analyse. Alternativ kann auch ein Fragebogen in Papierform in der IFK-Geschäftsstelle angefordert werden unter 0234 97745-0 bzw. ifk@ifk.de. Die Teilnahme erfolgt selbstverständlich anonym und ist für Verbandsmitglieder kostenfrei.

Weitere Infos zu „PhysioPraX 2.0“ hält die IFK-Geschäftsstelle für Sie bereit.


 


 

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.