Nachweisfrist für Masernimpfpflicht verlängert

Das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten war, hatte vorgesehen, dass alle vor dem 1. März 2020 eingestellten Mitarbeiter bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis über ihren Impfschutz oder ihre Immunität gegen Masern erbringen müssen. Dieses Fristende wurde nun auf den 31. Dezember 2021 verschoben.

Grund für die Verlängerung sind die immer noch laufenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Vor dem Hintergrund der Bewältigung der Pandemie soll durch die Fristverlängerung mehr Zeit zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes eingeräumt werden.

 

Zum Hintergrund:

 

 

Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention – kurz Masernschutzgesetz – in Kraft getreten. Demnach sind alle Mitarbeiter von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen, und damit auch Physiotherapiepraxen, verpflichtet, einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern zu erbringen. Dies beinhaltet sowohl Personen, die am Patienten arbeiten, als auch jede, die keinen direkten Patientenkontakt haben, bspw. Rezeptionsmitarbeiter. Die Nachweispflicht gilt dabei nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden.

 

 

IFK-Mitglieder können sich bei Fragen hierzu an die Mitarbeiter des IFK-Referats Recht wenden, Tel.: 0234 97745-0, ifk@ifk.de.

 

 

 

Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!