Gröhe gefährdet Professionalisierung

Die Bundesregierung hat sich den Empfehlungen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angeschlossen, die Modellklausel für Therapiestudiengänge um zehn Jahre zu verlängern. Die Entscheidung ist nicht nur enttäuschend, sondern auch völlig unverständlich.

2009 wurden u. a. im Masseur- und Physiotherapeutengesetz Regelungen vorgesehen, die bis Dezember 2017 die Erprobung akademischer Erstausbildungen ermöglichen sollten. Für den Bericht wurden die wissenschaftlichen Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insgesamt 25 Modellstudiengängen ausgewertet. Obwohl das Bundesministerium für Gesundheit explizit darauf hinweist, dass „übereinstimmend (…) alle Auswertungen zu dem Ergebnis [kommen], dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten“, ist die daraus folgende Konsequenz nicht nachvollziehbar.

Statt die notwendigen Schritte für eine dauerhafte Verankerung des Studiums in den Berufsgesetzen einzuleiten, soll der Schwebezustand der Modellstudiengänge um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Begründung: Das Bundesgesundheitsministerium sieht den Mehrwert einer akademischen Ausbildung gegenüber einer Fachschulausbildung noch nicht hinreichend belegt.

Die überfällige Weiterentwicklung der Therapieberufe und des Hebammenwesens, die einen Baustein zur Lösung der anstehenden Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung Deutschlands darstellen, werden damit weiter unnötig hinausgezögert, wenn nicht gar verhindert, heißt es in einer Pressemitteilung des Hochschulverbunds Gesundheitsfachberufe (HVG), die der IFK gemeinsam mit zahlreichen anderen Verbänden sowie als Mitglied des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) unterzeichnet hat.

Noch besteht jedoch Hoffnung: Die Entscheidung über die Zukunft der hochschulischen Qualifikationen im Gesundheitswesen wird in letzter Instanz das Parlament fällen.

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