Aktuelle Nachrichten des IFK

Wie der IFK bereits berichtete, wird die Masernimpfpflicht auch Physiopraxen betreffen. Das entsprechende Gesetz wird am 1. März 2020 in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Landesgesundheitsministerien mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt
Die sechste Verhandlungsrunde mit dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden der Physiotherapie hat am 17. Februar in konstruktiver Atmosphäre in Berlin begonnen. Insbesondere stand die Leistungsbeschreibung im Mittelpunkt der Verhandlung. Beide Seiten – GKV-SV wie PT-Verbände – hatten die Gelegenheit, ihre Vorstellungen darzustellen und darauf die weitere Diskussion aufzubauen.
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TheraPro: IFK-Stand war Treffpunkt

Was ist denn nun mit dem neuen Formular für die Heilmittelverordnung? Diese Frage bewegte viele der Besucher, die den Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) an seinem Stand auf der Fachmesse „TheraPro“ in Stuttgart besuchten. Zu den Besuchern gehörte auch Dr. Roy Kühne, Mitglied des Bundestagsgesundheitsausschusses. Im Gespräch mit ihm ging es ebenfalls um das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vorgestellte Formular.
Kaum ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) unter Dach und Fach, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) das nächste Digitalisierungsgesetz. Wie sich der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) zu dem Entwurf positionieren sollte, war nur eines der zahlreichen Themen, die die Vorsitzenden der IFK-Regionalausschüsse bei ihrer Vertreterversammlung in der IFK-Geschäftsstelle diskutierten.
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opta-data-Zukunftstag in Essen

Wie gelingt der Anschluss an die Telematikinfrastruktur? Mit dieser Frage beschäftigt sich der 7. Zukunftstag für Gesundheitsberufe, zu dem das opta data Institut einlädt. Die Veranstaltung findet am 12. Februar in der Philharmonie Essen statt und steht unter dem Titel „Connecting Now!“.
Aktuell sorgt das Wetter für Chaos in weiten Teilen Deutschlands. Praxisinhaber, die eine Ausfallgebühr vertraglich vereinbart haben, können ihren Patienten auf Grund kurzfristiger Absagen – auch wegen des Sturms – diese entsprechend in Rechnung stellen. Ist die Absage aber nachvollziehbar begründet, kann aus Kulanz auf die Ausfallgebühr verzichtet werden. Die Entscheidung, ob eine „Ausfallgebühr" oder Schadensersatz im Einzelfall gegenüber dem Patienten geltend gemacht wird, liegt letztendlich beim Praxisinhaber.

Regionalausschuss Bonn/Umgebung

Das nächste Treffen des Regionalausschusses Bonn/Umgebung findet am 10. Februar 2020 ab 18:30 Uhr in der Bonneria, Siegfried-Leopold-Straße 64-65, 53225 Bonn statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

IFK-Vertreterversammlung in Bochum

Der IFK lädt am 8. Februar zur Vertreterversammlung in die Bochumer Geschäftsstelle ein. Auf der Tagesordnung stehen unter anderen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Das Thema Digitalisierung sowie die Berichte aus den Fachausschüssen sind weitere Programmpunkte.
Der IFK lädt am 8. Februar zur Vertreterversammlung in die Bochumer Geschäftsstelle ein. Auf der Tagesordnung stehen unter anderen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Das Thema Digitalisierung sowie die Berichte aus den Fachausschüssen sind weitere Programmpunkte.

IFK auf der TheraPro in Stuttgart

Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer tummeln sich gerade in Stuttgart auf der Fachmesse „TheraPro“ – mittendrin: der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK).
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Das Arbeitsgericht Lübeck hat entschieden, dass eine Angestellte einen Schmerzensgeldanspruch hat, wenn auf der firmeneigenen Facebook-Seite ein Foto von ihr ohne Einwilligung veröffentlicht wird. Das Gericht hielt einen Anspruch in Höhe von bis zu 1.000 Euro für gerechtfertigt.
Das Arbeitsgericht Lübeck hat entschieden, dass eine Angestellte einen Schmerzensgeldanspruch hat, wenn auf der firmeneigenen Facebook-Seite ein Foto von ihr ohne Einwilligung veröffentlicht wird. Das Gericht hielt einen Anspruch in Höhe von bis zu 1.000 Euro für gerechtfertigt.
Das Arbeitsgericht Lübeck hat entschieden, dass eine Angestellte einen Schmerzensgeldanspruch hat, wenn auf der firmeneigenen Facebook-Seite ein Foto von ihr ohne Einwilligung veröffentlicht wird. Das Gericht hielt einen Anspruch in Höhe von bis zu 1.000 Euro für gerechtfertigt.
„Komplizierte Fakten verständlich erklären, also ‚knapp und knackig‘ sowie in verständlicher Sprache – das ist unsere Kernkompetenz“, brachte Ute Repschläger auf den Punkt, warum Heilmittelerbringer in der Vermittlung von Gesundheitskompetenz eine wichtige Rolle spielen. Die Vorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) diskutierte während der Fachtagung „Gesundheitskompetenz im digitalen Zeitalter“ in Berlin mit weiteren Vorsitzenden der Allianzpartner auf dem Podium.
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IFK-Ausschreibungen

Der IFK hat derzeit gleich zwei Wettbewerbe ausgeschrieben: den IFK-Wissenschaftspreis und den IFK-Businessplan-Wettbewerb. Für beide Ausschreibungen besteht noch die Gelegenheit, sich zu bewerben. Alle Infos gibt es hier und in der IFK-Geschäftsstelle, Tel.: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.
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Der IFK lädt am 8. Februar zur Vertreterversammlung in die Bochumer Geschäftsstelle ein. Auf der Tagesordnung stehen unter anderen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Das Thema Digitalisierung sowie die Berichte aus den Fachausschüssen sind weitere Programmpunkte.
Der IFK lädt am 8. Februar zur Vertreterversammlung in die Bochumer Geschäftsstelle ein. Auf der Tagesordnung stehen unter anderen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Das Thema Digitalisierung sowie die Berichte aus den Fachausschüssen sind weitere Programmpunkte.
Die „Organisation Transparenzregister e.V.“ versendet E-Mails mit der Aufforderung, sich über ihre Plattform in das Transparenzregister eintragen zu lassen. Für diese Dienstleistung verlangt der Anbieter 49 Euro. Die Eintragung direkt über die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland – www.transparenzregister.de – ist jedoch kostenfrei und für die meisten IFK-Mitglieder ohnehin nicht erforderlich.
War es nur ein Versehen? Oder ein Versuchsballon? Fakt ist: Es gibt keinen Konsens über das neue Formular für die Heilmittelverordnung, das zum 1. Oktober 2020 eingeführt werden soll. Die von der die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 16. Januar 2020 veröffentlichte Fassung ist lediglich ein gemeinsamer Vorschlag der KBV und des GKV-Spitzenverbands. Dieser Vorschlag bleibt weit hinter den Anforderungen der Praxis zurück; denn er schafft neue Bürokratie, obgleich Bürokratieabbau mehr als überfällig ist.
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