Existenzgründung

Der IFK unterstützt Existenzgründer im Rahmen der Starter-Mitgliedschaft in allen Fragen der räumlichen, personellen und fachlichen Voraussetzungen. Auf Wunsch wird die Zulassung als selbstständiger Physiotherapeut bei den Kostenträgern beantragt. Planen Sie dazu eine Zulassung für die Heilmittelbereiche Logopädie oder Ergotherapie? Auch dazu können Sie uns gern kontaktieren. Zudem übernimmt der IFK die Beantragung der Abgabeberechtigung für Zertifikatspositionen der physikalischen Therapie. Darüber hinaus bedeutet eine Mitgliedschaft im IFK konkrete Kostenersparnis bei Abrechnungszentren, Versicherung und in anderen Bereichen der Praxisorganisation.

Mit der Starter-Mitgliedschaft haben Existenzgründer außerdem die Möglichkeit, sich umfassend juristisch und betriebswirtschaftlich beraten zu lassen. Nähere Informationen können Sie in der IFK-Geschäftsstelle anfordern. Welche Voraussetzungen an eine Praxiszulassung etc. gestellt werden, können Sie verschiedenen Informationen entnehmen:

Innerhalb der Starter-Mitgliedschaft erhalten Sie alle weiteren Leistungen und Beratungen, die Sie benötigen: 

  • Checklisten und Antragsunterlagen für die Zulassung
  • Prüfung des Mietvertrags
  • Hilfe bei der Finanzierung/Erstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung für die Bank
  • Vorlagen/Muster rund um den Praxisalltag
  • Sonderkonditionen mit unseren Vertragspartnern u. a. Abrechnungsunternehmen, Steuerberater oder Leasing-Fahrzeuge
  • und vieles mehr!

 

Praxisgründungsseminar

Was braucht es, um erfolgreich eine Physiotherapiepraxis zu führen? Im neu konzipierten Praxisgründungsseminar erhalten Physiotherapeuten Einblick in die wichtigsten Themen aus Recht, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Marketing. Mehr dazu finden Sie hier.