Ausnahme zur neuen Testverordnung für Physiotherapeuten

Ab dem 1. Juli 2022 gilt die neue Corona-Testverordnung. Damit gibt es ab sofort keine kostenfreien Bürgertests mehr. Stattdessen muss jeder Bürger für einen Antigentest im Testzentrum drei Euro bezahlen. Ausnahmen gibt es nach § 4a Absatz 1 Nr. 5 der Coronavirus-Testverordnung. Nach diesem Paragrafen haben Physiotherapeuten, die einen Patienten in einer Pflege- bzw. Alteneinrichtung behandeln, Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test ohne Eigenanteil.

IFK-Mitglieder finden einen Vordruck für den Nachweis über eine solche Ausnahme im internen Mitgliederbereich unter Physioservice (Merkblätter) > Praxismanagement / Recht (M).


Weitere Informationen zu den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das Sie im geschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

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