IBAN-Namensabgleich: Überweisung für Mitgliedsbeitrag überprüfen!

Seit Anfang Oktober sind Banken innerhalb der EU dazu verpflichtet, bei Überweisungen die IBAN mit dem angegebenen Namen abzugleichen. Ziel der Maßnahme ist die Eindämmung von Betrug und Fehlüberweisungen. Beim sogenannten „IBAN-Namensabgleich“ vergleicht die Empfängerbank die adressierten Daten mit den bei ihr hinterlegten Informationen. Der Prozess startet automatisch und dauert nur wenige Sekunden. Bei Übereinstimmung erfolgt die Überweisung. Die Systeme sind in der Lage, kleinere Abweichungen zu erkennen, grobe Unterschiede können allerdings zu Warnhinweisen und Störungen führen. Auch die Überweisungen Ihrer IFK-Mitgliedsbeiträge kann dies betreffen.  

Die korrekte Empfängerbezeichnung für die Überweisung Ihres Mitgliedsbeitrags lautet: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. 

Diese muss bei der Überweisung komplett angegeben werden. Die Verbandsabkürzung „IFK“ reicht durch die neue Regelung nicht mehr aus. Also: Lieber schnell die Daten abgleichen und zeitraubende Umstände vermeiden. 

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