GKV veröffentlicht Heilmittelerbringerliste
Der GKV-Spitzenverband hat erstmalig eine Heilmittelerbringerliste auf seiner Internetseite veröffentlicht, die auch Physiotherapeuten führt. Dies hatte der Gesetzgeber in § 124 Abs. 2 Satz 12 SGB V vorgesehen.
Die Liste ermöglicht Interessierten und Patienten, sich unkompliziert über Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Ernährungsberatungen und nun auch Physiotherapeuten in ihrer Nähe zu informieren. Die Heilmittelerbringerliste führt im ersten Schritt Daten, die auf den Zulassungsdaten der Heilmittelerbringer basieren. Diese werden von den Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen auf Landesebene an den GKV-Spitzenverband übermittelt.
Für die Richtigkeit der Daten sind die Heilmittelerbringer selbst verantwortlich. Wenn also Angaben auf der Liste nicht korrekt sind, können sich die Leistungserbringenden an die zuständige Arbeitsgemeinschaft ihres Bundeslandes wenden. Eine vollständige Liste der Arbeitsgemeinschaften mit den entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: LISTE. Die Daten sollen monatlich aktualisiert werden.
Im Laufe des Jahres soll die Heilmittelerbringerliste weiter ausgebaut werden, sodass beispielsweise die Darstellung auf einer Karte oder das Abrufen zusätzlicher Informationen zur Barrierefreiheit oder Zusatzausstattung in der Physiotherapie möglich sind. Hierzu haben die Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen begonnen, weitere Daten zu erheben.
Die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands finden sich hier: Heilmittelerbringerliste