DGUV: Ab Dezember gelten neue Preise
Seit dem 1. Dezember 2021 gelten die neuen Preise, die bei den Vergütungsverhandlungen des IFK und den weiteren maßgeblichen Physiotherapieverbänden mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erzielt wurden.
Die Preise der so genannten A-Positionen sind um durchschnittlich rund 9,3 Prozent gestiegen. Sie gelten für alle Verordnungen, deren erste Behandlung ab dem 1. Dezember 2021 erfolgt ist.
Bei den Preisen der B-Positionen richtet sich die DGUV nach den Vergütungssätzen der GKV. Diese wurden zum 1. Dezember 2021 ebenfalls angepasst. Weitere Informationen sowie die neuen Preislisten werden in den kommenden Tagen an die IFK-Mitglieder verschickt. Die neuen Preise können Sie aber schon jetzt im Mitgliederbereich der IFK-Internetseite unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > DGUV herunterladen.
Bei Fragen zu den neuen DGUV-Preisen können sich IFK-Mitglieder an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.