Gröhe fordert Mannschaftsleistung

Beim 119. Deutschen Ärztetag in Hamburg kam auch die Physiotherapie zur Sprache. Bundesgesundheitsminister Gröhe betonte in seiner Rede den hohen Wert der Zusammenarbeit aller Verantwortlichen im Gesundheitswesen zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Insbesondere im Bereich der Palliativmedizin hob er die Notwendigkeit einer guten Mannschaftsleistung von Ärzten, Physiotherapeuten und weiteren Leistungserbringern hervor.

Auch IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger war der Einladung der Bundesärztekammer gefolgt und freute sich, dass die Physiotherapie konkret im Kontext der Palliativversorgung Erwähnung fand. Die physiotherapeutische Behandlung von Patienten an ihrem Lebensende gewinnt in der Palliativ- und Hospizarbeit zunehmend an Bedeutung, doch das im Januar 2016 in Kraft getretene Hospiz- und Palliativgesetz sieht eine Verbesserung mit physiotherapeutischen Leistungen bislang nicht vor.

Beim IFK und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) besteht jedoch Konsens, dass Raum ist, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss zuzugehen, um diesen zu bewegen, die Palliativversorgung auch in der Heilmittel-Richtlinie weiter zu verbessern. Ein Fachausschuss des IFK hat eine entsprechende Leistungsposition erarbeitet, die im Rahmen des SHV eingebracht werden soll.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.