Vorsicht vor Abzocke bei Brandschutz Überprüfungen

Mitglieder haben dem IFK berichtet, dass – bisher hauptsächlich in NRW – Firmen an Praxen herantreten, um die angeblich erforderlichen Überprüfungen der Feuerlöscher vorzunehmen, obwohl die Überprüfungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Nach DIN 14406-1 beträgt die Überprüfungsfrist für die Instandhaltung von Feuerlöschern längstens zwei Jahre. Das Regelintervall wird üblicherweise auch ausgeschöpft.

Darüber hinaus entsprachen die von den Brandschutzfirmen verwandten Feuerlöscher-Prüfnachweise nicht dem Stand der Technik.

Mitglieder, die von ihnen unbekannten Brandschutzfirmen kontaktiert und auf eine Überprüfung gedrängt werden, sollten den Vertragsabschluss verweigern und sich mit dem IFK-Referat Recht in Verbindung setzen, Tel. 0234 97745-0 oder E-Mail: ifk@ifk.de.


Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.