Neues Urteil zu GEMA-Gebühren

Mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Sichtweise zur Auslegung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe von Musik gelockert. Die Begriffsdefinition entscheidet hinsichtlich der Wiedergabe von Musik im Wartezimmer von Physiotherapiepraxen darüber, ob GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen oder nicht.

Eine öffentliche Wiedergabe liegt gemäß dem EuGH (C-117/15) nur dann vor, wenn sie gegenüber einer unbestimmten Zahl von möglichen Adressaten erfolgt. Eine allzu kleine oder unbedeutende Anzahl von Personen ist damit ausgeschlossen. Im Fall eines Rehabilitationszentrums mit zwei Wartezimmern, in denen parallel auf zwei Fernsehern Musik-TV abgespielt wurde, hatte der EuGH eine GEMA-Pflicht festgestellt. Maßgeblich waren dafür die (Gesamt-)Größe der Wartebereiche sowie die öffentliche Zugänglichkeit.
Nach Auffassung des IFK ist in Zukunft auch weiterhin in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Physiotherapie-Praxen keine Gebühr für die Wiedergabe in Wartezimmern zu zahlen. Die Anzahl von Personen, die in den Wartezimmern Platz finden, wird die Annahme einer öffentlichen Wiedergabe regelmäßig nicht rechtfertigen. Insbesondere in termingebundenen Praxen ist eine vergleichbare Lage zudem wegen eines fehlenden öffentlichen Zugangs nicht gegeben. Deshalb verbleibt es bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2015 (AZ: I ZR 14/14), auf deren Grundlage die Wiedergabe von Musik in Wartezimmern nicht GEMA-gebührenpflichtig ist.
Sollte die GEMA bereits mit Vertragsangeboten oder gar Zahlungsaufforderungen an Sie herangetreten sein, können sich IFK-Mitglieder gern an das Referat Recht wenden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem im Merkblatt M10, das unsere Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle anfordern können.

Weitere Artikel

SHV-Kampagne zum GKV-Stabilisierungsgesetz: Im Gespräch mit Frank Schwabe (MdB/SPD)

2026 | 09.06. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) bewertet den Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als erheblichen Rückschritt für die ambulante Heilmittelverordnung. Um auf die Auswirkungen und die notwendigen Korrekturen aufmerksam zu machen, führen der SHV und dessen Mitgliedsverbände derzeit zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern. So auch vergangene Woche in Recklinghausen.

Großes Interesse an berufspolitischen Entwicklungen beim IFK-Forum Nord in Hamburg

2026 | 08.06. Informationen aus erster Hand, persönliche Gespräche und Antworten auf offene Fragen: Die jährlich stattfindenden Regionalforen des IFK stoßen immer auf großes Interesse. Das diesjährige Forum Nord war da keine Ausnahme: Viele Interessierte kamen nach Hamburg, um sich von den IFK-Vertretern über die aktuellen berufspolitischen Themen und die Verbandsarbeit informieren zu lassen. 

GKV neu denken: Vorsorge vor Versorgung

2026 | 05.06. Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Innerhalb der Gesundheitsbranche liegen konkrete Ideen für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen vor. Ein wichtiger Ansatz zur langfristigen Stabilisierung des Gesundheitssystems ist beispielsweise mehr Prävention und Gesundheitsvorsorge. Viele Erkrankungen können durch Vorsorge, Aufklärung und Präventionsangebote verhindert oder zumindest abgeschwächt werden.