Maßgebliche Physiotherapieverbände und GKV-Spitzenverband einigen sich auf die Umsetzung der Heilmittel-Richtlinienänderung zur MLD

Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT sowie dem GKV-Spitzenverband über die rahmenvertragliche Umsetzung der Heilmittel-Richtlinienänderung zur Manuellen Lymphdrainage (MLD) sind abgeschlossen. Damit ist die seit dem 1. Oktober 2024 geltende neue Systematik der Heilmittel-Richtlinie zur Einteilung der verordnungsfähigen indikationsbezogenen MLD-Zeitbedarfe jetzt auch im Vertrag nach § 125 SGB V abgebildet und damit rechtssicher für die Abrechnung verankert.

Nach der Richtlinien-Änderung zum 1. Oktober 2024 ist primär das Stadium des Lymphödems in Verbindung mit der Anzahl der Körperteile für die indikationsbezogene, befundabhängige Festlegung der Behandlungsdauer (MLD-30, MLD-45, MLD-60) entscheidend.

Darüber hinaus besteht für den Arzt die Möglichkeit, eine MLD ohne Zeitangabe zu verordnen. In diesem Fall entscheiden die Therapeuten gemäß Heilmittel-Richtlinie, über die Dauer der Behandlung von 30, 45 oder 60 Minuten. Voraussetzung dafür ist, dass das Stadium des Lymph- oder des Lipödems in Form des ICD-10-Codes auf der Verordnung angegeben ist.

Bei Fragen zu MLD-Verordnungen können sich Mitglieder an die IFK-Mitgliederberatung wenden (Tel.: 0234 97745-333, E-Mail: abrechnung@ifk.de)

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.