DGUV: Änderung des Verfahrens bei Sachleistungsaushilfe

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) muss Personen, die in bestimmten Ländern versichert sind, auch während ihres Deutschland-Aufenthalts bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten medizinisch versorgen. Da es in der Vergangenheit immer wieder massive Probleme bei der Kostenerstattung durch die ausländischen Träger gab, wurde das Erstattungsverfahren nun geändert.

Die Erstattung der Kosten kann ab sofort bereits dann erfolgen, wenn die zu versorgende Person möglichst bei Beginn der Behandlung eine Versicherungsbescheinigung und ein Anspruchsnachweis für den Bereich der Krankenversicherung vorlegt. Im EU-Bereich sind dies z.B. die Bescheinigung A1 und die Europäische Versicherungskarte.

Bislang konnten die Kosten erst nach Eingang einer Anspruchsbescheinigung des zuständigen ausländischen Trägers erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Infoblatt „Sachleistungshilfe“ der DGUV für Leistungserbringer.

Weitere Artikel

Konstruktiver Dialog mit MdB Anja Karliczek in Tecklenburg

2026 | 17.06. Im Rahmen der Aufklärungsaktion zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in Tecklenburg ein intensiver politischer Austausch statt. Im Fokus des rund zweieinhalbstündigen Gesprächs mit der Bundestagsabgeordneten Anja Karliczek (CDU) standen die massiven Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die Heilmittelbranche sowie dringende Entlastungsmaßnahmen für die physiotherapeutischen Praxen.

GKV neu denken: Prozesse digital vereinfachen

2026 | 15.06. Bürokratische Prozesse verursachen im Gesundheitswesen einen enormen Zeit- und Kostenaufwand. Auch im Heilmittelbereich ist dies seit langem ein Schmerzpunkt. Bürokratieabbau könnte helfen, den Finanzdruck im GKV-System zu verringern.