Stellungnahme: Pressemitteilung der AOK stellt einseitiges Bild der Blankoverordnung dar
In seiner jüngsten Pressemitteilung hat der AOK-Bundesverband kritische Bilanz zur Blankoverordnung gezogen und fordert eine Begrenzung des Instruments. „Die Abrechnungsdaten der Versicherten zeigen eine deutliche Mengen- und Kostensteigerung, gleichzeitig fehlen aber Belege für einen Qualitätsgewinn in der Versorgung“ heißt es unter anderem in der Veröffentlichung.
Als maßgeblicher Physiotherapieverband möchte der IFK Stellung beziehen und im Sinne der Transparenz sowie einer sachlichen Debatte folgende Punkte klarstellen:
1) Nachvollziehbarkeit der Zahlen
Die in der Pressemitteilung genannten Zahlen sind für den IFK nicht nachvollziehbar beziehungsweise überprüfbar. Der IFK hält es für dringend notwendig, Transparenz bezüglich der zugrundeliegenden Daten zu gewährleisten.
2) Laufende Evaluation der Blankoverordnung
Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Blankoverordnung klare Vorgaben für die Auswertung der Blankoverordnung gemacht sowie einen konkreten Zeitplan für die verschiedenen Evaluationsschritte vorgegeben. Abschließende Ergebnisse sind erst dann zu veröffentlichen. Eine frühzeitige Interpretation oder Veröffentlichung außerhalb dieses Rahmens entspricht nicht den festgelegten Verfahren.
Die Physiotherapieverbände, die ihrerseits Evaluationen der Blankoverordnung begleiten, setzen erhebliche finanzielle und personelle Mittel ein, um belastbare Erkenntnisse insbesondere zur Qualität der neuen Versorgungsform zu gewinnen. Der IFK hält es daher für bedeutsam, die laufenden Prozesse nicht vorwegzunehmen und verzichtet darauf, Aussagen zur Verwendung konkreter Heilmittel zu treffen, solange keine gesicherten Ergebnisse vorliegen.
Der IFK sieht die Veröffentlichung vor allem als Versuch, Stimmung gegen die Blankoverordnung zu erzeugen.
Der IFK plädiert für eine faktenbasierte, transparente Diskussion und setzt auf eine faire Berücksichtigung aller relevanten Daten sowie der gesetzlich vorgesehenen Abläufe.