IFK-Jahreshauptversammlung am 18. März 2023

Auch in diesem Jahr lädt der Vorstand des IFK alle IFK-Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung (JHV) für das Geschäftsjahr 2022 ein. Die Veranstaltung findet am 18. März 2023 von 10.30 bis 16.30 Uhr im IFK-Fortbildungszentrum in Bochum statt.

Auf der Agenda der Veranstaltung stehen neben den obligatorischen Rechenschaftsberichten und der Entlastung des Vorstands auch aktuelle Themen wie die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband und das zu erwartende neue Berufsgesetz für die Physiotherapie. Zudem wird über die Strategie des IFK für die kommenden Jahre diskutiert.

Anträge zu den Tagesordnungspunkten und Anfragen zur Jahreshauptversammlung können noch bis zum bis zum 17. Februar 2023 an den Vorstand gerichtet werden. Eingegangene Anträge werden allen Mitgliedern auf der IFK-Internetseite im geschützten Mitgliederbereich unter „Verband“ – „Jahreshauptversammlung“ zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Der Kassenbericht kann von den Mitgliedern nach seiner Fertigstellung Mitte Februar in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Eine Terminabsprache ist jedoch erforderlich.

Vor der Jahreshauptversammlung kann von 8:30 bis 10 Uhr im Erdgeschoss des Fortbildungszentrums eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Referent Torsten Kristant spricht über „Klinische Diagnose sakroiliakaler Schmerzen – Mythen, Fiktionen und Fakten“. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.

Die Einladung, das Anmeldeformular sowie eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie untenstehend. Um die Planung zu erleichtern, bittet der IFK um eine zeitnahe Rückmeldung.

 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.