Sachsen fordert negative Tests vor Behandlung – IFK hat Kontakt zum Ministerium aufgenommen

Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen sieht vor, dass Patienten vor jeder physiotherapeutischen Behandlung einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen. Das ist gerade für Patienten, die mehrmals wöchentlich zur Behandlung kommen, sowohl organisatorisch als auch finanziell kaum händelbar.

In der Verordnung werden Heilmittelerbringer mit Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen etc. gleichgesetzt. Da es bei physiotherapeutischen Leistungen jedoch um medizinisch notwendige Behandlungen geht, ist diese Gleichstellung keinesfalls sachgerecht. Der IFK hat sich an die Sächsische Staatsministerin gewandt und um eine schnelle Lösung des Problems gebeten. Der IFK wird schnellstmöglich auf seiner Internetseite berichten, wenn es dazu etwas Neues gibt.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.