P wie Praxisausstattung: Worauf ist zu achten beim Kauf von Therapieliegen und Co.?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: P wie Praxisausstattung.

Die Pflichtausstattung sowie die freiwillige Zusatzausstattung sind im Vertrag § 125 Absatz 1 SGB V als Anlage Zulassungsvoraussetzungen geregelt, an denen die Erteilung der Zulassung bei der ARGE Heilmittelzulassung hängt. Zur Pflichtausstattung gehören unter anderem höhenverstellbaren Liegen, eine Notrufanlage und ein Gerät zur Wärmeanwendung (z. B. Infrarot). Bei der Zusatzausstattung handelt es beispielsweise um ein Elektrotherapiegerät oder KG-Geräte. Diese Positionen können auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der ARGE Heilmittelzulassung als Erweiterung beantragt werden.

Beim Kauf der Praxisausstattung sind auch die Anforderungen, die sich aus dem Medizinproduktegesetz und der dazugehörigen Medizinproduktebetreiberverordnung ergeben, zu berücksichtigen. Besonders zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich Geräte mit einem CE-Zeichen/Zulassung als Medizinprodukt in der Praxis zum Einsatz kommen dürfen.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

BFB-Umfrage läuft: Arbeitsmodelle und Erwerbsbiografien im Fokus

2026 | 07.04. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat seine Konjunkturbefragung begonnen, die das Institut für Freie Berufe im Auftrag des BFB halbjährig durchführt. Neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen liegt der Fokus dieses Mal auf den Arbeitsmodellen der Freiberuflerinnen und Freiberufler.

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.