F wie Fördermittel: Welche verschiedenen Fördermittel gibt es?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: F wie Fördermittel.

Physiotherapeuten sind wie alle anderen Existenzgründer, die eine freiberufliche Selbstständigkeit planen, für eine Förderung durch öffentliche Kreditprogramme antragsberechtigt. Wichtig ist, dass entsprechende Kredite in jedem Fall vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden müssen.

Folgende Kreditprogramme der kfW-Mittelstandsbank kommen unter Umständen infrage:

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld
  • kfW-Förderkredit großer Mittelstand
  • ERP-Förderkredit KMU
  • ERP-Mezzanine Innovation
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Weitere Fördermöglichkeiten können auch auf regionaler Ebene, zum Beispiel bei den jeweiligen Landesbanken, bestehen. Erster Ansprechpartner für die Förderprogramme der Landesbanken und kfW ist grundsätzlich die Hausbank.

Darüber hinaus wird die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unter Umständen mit einem Gründungszuschuss gefördert. Dieses Angebot gilt aber nur für Empfänger von Arbeitslosengeld und liegt im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, die hier als Ansprechpartnerin dient. Das Team von physio-START hilft Ihnen gern, das Passende für Sie zu finden.

 

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier.

 

 

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