„Physio Vital“ weiterentwickelt

Gute Nachrichten für alle IFK-Mitglieder in Bayern: Der IFK-Selektivvertrag „Physio Vital“ wurde weiterentwickelt. Ab dem 1. November können IFK-Praxen präventive therapeutische Leistungen für rund 3.000 förderberechtigte Mitarbeiter der DB Netz AG erbringen. Dabei wurde das Leistungspaket flexibilisiert und der Gutscheinwert erhöht.

Zu Beginn der Leistung erfolgt eine Bedarfsanalyse, um den individuellen Gesundheitszustand des Teilnehmers zu erfassen. Dabei werden hilfreiche oder auch störende Faktoren im Alltag oder am Arbeitsplatz ermittelt. Danach kann der Mitarbeiter der DB Netz AG zwischen den Maßnahmenpaketen „Teilbehandlung“ oder „Ganzkörperbehandlung“ auswählen.



In beiden Fällen kommen vom Therapeuten ausgewählte Wärmeanwendungen und entspannungsfördernde Techniken zum Einsatz, welche die Entspannung und das allgemeine Wohlbefinden des Förderberechtigten begünstigen sollen. Behandelt wird entweder der gesamte Rückenbereich inklusive der Extremitäten oder nur einzelne Körperregionen. Die Körperregionen können dann zwischen den einzelnen Behandlungseinheiten variieren. Auf Wunsch oder bei Kontraindikation kann die Ruhephase vor der physiotherapeutischen Anwendung auch ohne Wärmeanwendung, mit entsprechender Lagerung, erfolgen.



Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Selektivvertrags „Physio Vital“ finden IFK-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich. Fragen beantwortet Christof Kazmierczak aus der IFK-Geschäftsstelle (Tel.: 0234 97745-48, E-Mail: kazmierczak@ifk.de).


Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.