Abrechnung von Bundeswehr-Verordnungen
Durch eine Reform der Bundeswehr werden künftig alle Abrechnungen der truppenärztlichen Versorgung für Soldaten zentral durch die Wehrbereichsverwaltung Ost übernommen. Daher erfolgt die Abrechnung von Heilmittelverordnungen ab dem 1. Mai 2013 nur noch über:
Wehrbereichsverwaltung OstDezernat PA 5
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Bei Fragen können Sie sich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.