6.15 Sektoraler Heilpraktiker – Berufs- und Gesetzeskunde

Die Fortbildung „Sektoraler Heilpraktiker – Berufs- und Gesetzeskunde“ soll dazu beitragen, die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Ausbildungslücke der Physiotherapieausbildung in rechtlichen Fragen zu schließen. Damit leistet die Fortbildung einen Beitrag, die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis gegebenenfalls nach Aktenlage zu ermöglichen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Vermittelt werden Kenntnisse und Fähigkeiten in der Berufs- und Gesetzeskunde, vor allem rechtliche Grenzen sowie Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden bei der nicht-ärztlichen Ausübung der Heilkunde. Ferner werden die Inhalte weiterer Rechtsvorschriften, deren Anwendung im Interesse des Patientenschutzes notwendig sind, vorgestellt.

Inhalt: 

  • Berufsrecht des Physiotherapeuten und des HP
  • Rechtliche Gefahren und Grenzen der Ausübung der Heilkunde
  • Heilpraktikergesetz, Grundgesetz, Masseur- und Physiotherapeutengesetz, Infektionsschutzgesetz u. a.

Teilnahmevoraussetzung:

Staatliche Anerkennung als Physiotherapeut.

Achtung: Die Bundesländer fordern gem. §2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz ein Mindestalter von 25 Jahren für die Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis.

Hinweis

Am 27.06.2024 bieten wir eine 10 Zeitstunden umfassende Fortbildung an, die den Vorgaben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration entspricht. Es besteht die Möglichkeit für Teilnehmer eines anderen Termins, das sog. * Repetitorium, welches die zeitliche Ergänzung (2 1/2 Stunden) bzw. Aufstockung eines anderen Termins auf insgesamt 10 Zeitstunden ermöglicht, isoliert kostenlos zuzubuchen. Ausdrücklich kann jedoch eine Gesamtbescheinigung über eine Fortbildung im Rahmen von 10 Zeitstunden erst nach Abschluss beider Seminare oder eines Seminars, welches 10 Zeitstunden umfasst, erfolgen.

Info

Stefanie Wagner: 0234 97745-38
swagner@ifk.de