NRW: keine Einschränkungen für Physiotherapie ab 2. November
Die Physiotherapie in NRW ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Unter dem Punkt „Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Heilberufe“ (§ 12) ist geregelt, dass Physiotherapiepraxen nicht zu den Einrichtungen gehören, die zwischen dem 2. und dem 30. November geschlossen werden müssen. Auch Heilpraktiker dürfen weiterhin tätig sein. Nach wie vor ist eine strikte Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln erforderlich.
Bis jetzt hat nur das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Sobald Verordnungen aus anderen Bundesländern vorliegen, wird der IFK die neuen Regelungen im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) ergänzen, das nach dem Login im Physioservice abgerufen werden kann.