Lockdown: Physiotherapiepraxen dürfen geöffnet bleiben
Grundsätzlich gilt, dass alle Behandlungen, denen eine Verordnung zugrunde liegt, weiterhin zulässig sind. Welche physiotherapeutischen Leistungen darüber hinaus laut der jeweiligen Landesregierungen gestattet sind, hat der IFK im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26) zusammengefasst. Die Übersicht wird ständig aktualisiert und ergänzt.
Hinweis: Die Regelungen der Länder können durch die örtlichen Gesundheitsämter konkretisiert werden. Praxisinhaber sollten daher zusätzlich zu den geltenden Verordnungen ihres Bundeslands die Regelungen des lokalen Gesundheitsamts im Blick behalten.
IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M 26 und M 26a-e) nach dem Log-in im physioservice. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.