Auch DGUV verlängert Hygienepauschale
Der IFK hält die Höhe der Vergütung angesichts der hohen Kosten für Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung für viel zu gering und fordert eine Hygienepauschale von mindestens 1,50 Euro je Behandlungstermin statt je Verordnung.
Mehr zur Hygienepauschale bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es hier.
Weitere Informationen zur Hygienepauschale finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Prävention, Hygiene, Arbeitsschutz“ (M 26e), das sie im geschützten Mitgliederbereich herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos beantragen können.