Corona-Impfung: Infos aus Bayern und dem Heidekreis

Der IFK hat sich nach Inkrafttreten der überarbeiteten Corona-Impfverordnung dafür eingesetzt, Physiotherapeuten die Terminierung von Impfungen in Gruppe 1 zu ermöglichen. Der Verband erhält derzeit von zahlreichen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ministerien weitere Informationen. Aus immer mehr Regionen gehen konkrete Hinweise ein, wie Physiotherapeuten einen Impftermin vereinbaren können – aktuell aus Bayern und dem Heidekreis.

 

Das Bayerische Staatsministerium empfiehlt, dass sich Physiotherapeuten unter Angabe des persönlichen Risikoprofils und weiterer für die Priorisierung maßgeblicher Angaben, zum Beispiel zum Tätigkeitsprofil, unter www.impfzentren.bayern für eine Impfung anmelden. Die Terminvergabe erfolgt nach Anmeldung im Online-Portal direkt durch die zuständigen Impfzentren in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Nach ersten Rückmeldungen von Mitgliedern scheint dieses Verfahren zu funktionieren.

 

 

Der Heidekreis hingegen sammelt zunächst die Anfragen der Physiotherapeuten in einer Liste, die dann mit weiteren Berechtigten im März einen Termin erhalten sollen. Sie können sich unter nachfolgender E-Mailadresse anmelden: p.suenner@heidekreis.de. Das Landratsamt bitte darum, dass sich nur Physiotherapeuten anmelden, die vorwiegend alte und pflegebedürftige Personen versorgen. Dazu gehört der Einsatz in Pflegeeinrichtungen, in der häuslichen Pflege und in eigenen Praxisräumen. Da es nach Angabe des Landratsamts nicht möglich ist, das berufliche Tätigkeitfeld und die Patientenklientel zu überprüfen, appelliert es an die Solidarität des Einzelnen.

 

 

Laut amtlicher Begründung zur Rechtsverordnung werden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten unter bestimmten Voraussetzungen der höchsten Impfpriorität zugeordnet: Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen tätig sind (§ 2 Abs. 1 Ziffer 2) oder im Rahmen ambulanter Pflege regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3), sind explizit der höchsten Priorität zugeordnet.

 

 

Der IFK bündelt alle Rückmeldung zum Prozedere in den jeweiligen Regionen sowie allgemeine Informationen zur Coronavirus-Schutzimpfung im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das IFK-Mitglieder im internen Bereich der Internetseite herunterladen oder in der Geschäftsstelle beantragen können, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.