Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“
Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: V wie Verschwiegenheitserklärung.
Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen. Schließlich erhält der potenzielle Käufer tiefe Einblicke in sensible Finanz-, Betriebs-, Mitarbeiter- und Patientendaten, deren Weitergabe an Dritte Sie verhindern müssen.
Hierfür sollten Sie beim ersten Treffen beziehungsweise vor der Herausgabe von Praxisinformationen den Interessenten eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen lassen. Ein Muster für eine solche Erklärung hält der IFK im Merkblatt „N05 – Anlage 1“ bereit. In dieser Vereinbarung kann festgehalten werden, wie mit den vertraulichen Daten zum Ende der Zusammenarbeit umgegangen werden soll, welche Personen gegebenenfalls außerdem Zugriff auf die Informationen haben dürfen oder wie hoch die Vertragsstrafe bei schuldhaften Verstößen ausfällt. Die Vorlage kann an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden und ist eine gute Arbeitshilfe für Ihre Vertragsverhandlungen.
Aller Euphorie zum Trotz: Wahren Sie Ihr „Geheimnis“ möglichst lange und geben zunächst einmal so wenig Informationen wie nötig heraus. Lernen Sie den potenziellen Nachfolger in Ruhe kennen, um besser einschätzen zu können, ob wirklich ernsthaftes Interesse besteht. Worauf es beim Übergabeprozess noch ankommt, erklärt Ihnen gerne das Team von physio-NEXT (E-Mail: praxisuebergabe@ifk.de , Tel.: 0234 97745-222).
Und übrigens: Mit physio-NEXT bietet der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. seinen Mitgliedern eine gezielte Unterstützung bei der Praxisübergabe und -übernahme an. Das Ziel des IFK ist es, Ihnen mit umfangreichen Serviceleistungen den Weg in den Ruhestand zu erleichtern und das alles über den Kanal, der für Sie der passendste ist: persönlich, per Telefon oder E-Mail.
Weitere Informationen zu dem Beratungsangebot sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.