Verbändeanhörung zum Digitalen Versorgung-Gesetz – Vertreter des SHV vor Ort

Am 17. Juni 2019 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Digitalen Versorgung-Gesetzes (DVG) im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin statt. Sowohl der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als auch dessen Mitgliedsverbände vertreten durch ihre Vorsitzenden (Andreas Pfeiffer, DVE; Karl-Heinz Kellermann, VPT; bzw. Geschäftsführer (Thorsten Vogtländer, PHYSIO-DEUTSCHLAND) nahmen teil. Ute Repschläger – zugleich als Vorsitzende des IFK – und Heinz Christian Esser vertraten den SHV.

Der SHV und seine Mitgliedsverbände begrüßen den Entwurf zum DVG und die frühe Einbeziehung der Verbände in die Entwicklung dieses zukunftsweisenden Gesetzes ausdrücklich. Denn: Zukunftsfähigkeit, Innovation und neue Formen der Zusammenarbeit, insbesondere durch Möglichkeiten der Digitalisierung, müssen so gestaltet sein, dass sowohl Patienten als auch Berufsangehörige im Gesundheitswesen auf Dauer davon profitieren.
Digitale Gesundheitsanwendungen auf dem Vormarsch
Der SHV begrüßt den in § 33 a SGB V formulierten Anspruch von Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen, weil damit auch das Ziel verfolgt wird, die Therapieberufe bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Von daher ist es gerade im Bereich der Heilmittelversorgung aus Sicht des SHV unumgänglich, dass die Therapieberufe ebenso wie die Ärzte therapieunterstützende Apps eigenständig verordnen können.
Einbindung in die Telematikinfrastruktur
Die verbesserte digitale Infrastruktur muss sowohl Patienten als auch allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen Vorteile bringen. Voraussetzung dafür ist eine Harmonisierung der Lese- und Schreibberechtigungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Alle Gesundheitsfachberufe müssen diese neuen Möglichkeiten für die Versorgung ihrer Patienten nutzen können. Dies ist eine weitere Kernforderung des SHV.
Ganz wichtig: Laut Referentenentwurf übernehmen die Kostenträger die Ausstattungs- und Betriebskosten der Praxisanbindung an die Telematikinfrastruktur, eine für alle Therapiepraxen wirtschaftlich richtige und notwendige Grundsatzentscheidung des BMG.
Einführung einer elektronischen Heilmittelverordnung
In §§ 86 und 125 Abs. 2 SGB V sieht der Referentenentwurf Regelungen vor, um die Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie in den Praxen. Zunächst erfolgt die Erprobung in Modellregionen. Hier fordert der SHV, dass neben den Modellregionen auch die Erprobungsfrist für diese Modelle gesetzlich geregelt wird. Ziel muss es sein, diese die Praxen entlastende Form der elektronischen Heilmittelverordnungen möglichst zeitnah flächendeckend zu etablieren.
Elektronische Berichte in der Heilmittelversorgung
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht derzeit nur Regelungen zur „Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung“ vor (§ 291f SGB V). Dies geht dem SHV nicht weit genug. Denn: Nach derzeitigem Stand werden im Heilmittelbereich für rund 36,6 Millionen Verordnungen Arzt- /Therapeutenberichte in Papierform auf unterschiedlichsten Wegen vom Therapeuten an den Arzt übermittelt. Im Sinne der Entbürokratisierung ist § 291f SGB V daher dringend um eine Regelung zu ergänzen, die eine Übermittlung des Arzt-/Therapeutenbericht per elektronischer Gesundheitskarte ermöglicht.
Telekonsile auch für Therapeuten regeln
  • 291g SGB V sieht vor, dass Telekonsile in größerem Umfang ermöglicht werden. Allerdings sollen diese ausschließlich den Ärzten vorbehalten bleiben.

Aus Sicht des SHV müssen interprofessionelle Arbeitskonzepte in einem zukunftsorientierten Gesundheitssystem eine Selbstverständlichkeit sein und auch Telekonsile zwischen unterschiedlichen Professionen im Gesundheitswesen – beispielsweise zwischen Ärzten und den Gesundheitsfachberufen – ermöglichen. Die dafür nötigen Kommunikationsleistungen müssen zwischen den beteiligten Berufsgruppen als Behandlungsbestandteil gesehen werden und sind damit auch von der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung angemessen zu finanzieren.
Fazit: Schritt in die richtige Richtung – Konkretisierung für Therapieleistungen teilweise erforderlich
Die Digitalisierung kann und muss einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung der Gesundheitsversorgung und damit zur Sicherung einer flächendeckenden Patientenversorgung leisten. Das steht für alle SHV-Mitgliedsverbände außer Frage. Der vorliegende Referentenentwurf zum DVG ist eine gute Diskussionsgrundlage, die nun im anstehenden Gesetzgebungsverfahren an einigen Stellen im Sinne der Therapieberufe weiter konkretisiert werden muss. Die gestrige, immerhin dreistündige Anhörung unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters Dr. Ludewig war dazu der erste Schritt und brachte eine Fülle von praxisbezogenen Anregungen aus allen Gesundheitsberufen. Das BMG sagte eine sorgfältige Prüfung zu: Der SHV wird das Verfahren weiter begleiten und berichten.
  • Den Referentenentwurf finden Interessierte hier.
  • Die schriftliche Stellungnahme des SHV gibt es hier.

Weitere Artikel

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?

Fachkräfteengpassanalyse: Physiotherapie erneut trauriger Spitzenreiter

2026 | 01.10. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Fachkräfteengpassanalyse 2025 veröffentlicht. Auch in diesem Jahr ist die Physiotherapie damit trauriger Spitzenreiter. Der Engpassindikator, der schon in den vorigen Jahren auf allerhöchstem Niveau lag, hat sich sogar noch erhöht. Über 500 Berufe betrachtet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Fachkräfteengpassanalyse. 157 Berufsgattungen wird in diesem Jahr ein Fachkräfteengpass bescheinigt.

Jetzt teilnehmen: Konjunkturbefragung des BFB

2026 | 30.09. Turnusmäßig führt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Konjunkturbefragung durch. Neben der aktuellen konjunkturellen Lage dreht sich die Befragung diesmal um die Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen. Zudem enthält sie zusätzliche Fragen, die sich speziell mit der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Freien Berufen befassen.