„Verantwortung für Deutschland“ – Der Koalitionsvertrag und dessen Potenzial für selbstständige Physiotherapeuten

Seit seiner Gründung setzt der IFK politische Forderungen durch. Gerade in Zeiten des Regierungswechsels ist die Adressierung solcher Forderungen Teil unseres Tagesgeschäfts. Wir haben uns bereits im Wahlkampf mit zahlreichen Forderungen zur Physiotherapie sowie zur Freiberuflichkeit eingebracht. Auch nach der Wahl haben wir die Beratungen über den Koalitionsvertrag weiter begleitet. Am 9. April 2025 wurde dieser schließlich von CDU, CSU und SPD unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Darin sind auch einige Vorhaben formuliert, die selbstständige Physiotherapeuten betreffen.

Nach CSU und CDU hat sich nun auch die SPD für den Koalitionsvertrag ausgesprochen. Wir wollen dies zum Anlass nehmen, konkret in die Inhalte zu schauen und aufzuzeigen, an welchen Stellen der Vertrag Potenzial für selbstständige Physiotherapeuten bietet.

Artikel "Koalitionsvertrag 'Verantwortung für Deutschland'"

(Dieser Artikel ist Teil der Ausgabe 3-25 der physiotherapie, die Anfang Mai veröffentlicht wird.)

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.