Pilotprojekt elektronischer Heilberufsausweis erfolgreich abgeschlossen

Die 2. Tranche elektronischer Heilberufsausweise wird noch vor Jahresende bei den angemeldeten Therapeuten eintreffen. Damit haben dann insgesamt gut 1.000 Physiotherapeuten des IFK einen neuen eHBA. „Damit zeigt sich der IFK wieder als Innovationsführer in der Telematik“, so IFK-Vorstandsmitglied Rick de Vries. Im Sommer waren die ersten 500 eHBA an selbstständige Physiotherapeuten verschickt worden.

Das gemeinsame Projekt von Zentrum für Telematik und Telemedizin, IFK, Worldline und opta data hat zum Ziel, die Patientenversorgung in Qualität und Kontinuität zu steigern und auch den Verwaltungsaufwand von Physiotherapeuten zu verringern. Die Heilberufsausweise ermöglichen eine einfache und sichere Authentifizierung des Antragstellenden, etwa wann die Identität eines Physiotherapeuten bei der Kommunikation mit Institutionen in der Gesundheitsbranche überprüft werden muss.
Im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) am Gesundheitscampus NRW soll in einem späteren Schritt geprüft werden, die Funktionalität des eHBA noch auszuweiten.

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.