csm_LOGO_IFK_d643836f4d.jpg

Erweiterung der Diagnoseliste zu den ‚Besonderen Verordnungsbedarfen‘

Die Diagnoseliste der ‚Besonderen Verordnungsbedarfe‘ für Heilmittel wurde erweitert und auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht. Die bundesweit geltende Liste wurde im Zuge der jährlichen Revision der ICD-10-GM angepasst.

Änderungen haben sich bei den ICD-10-Codes ergeben, die das komplexe regionale Schmerzsyndrom (CRPS) sowie den geriatrischen Bereich betreffen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind alle Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 gültig.

Die Listen zu den Besonderen Verordnungsbedarfen sowie zum Langfristigen Heiittelbedarf stehen auf der IFK-Internetseite unter https://ifk.de/verband/beruf/heilmittel-richtlinie/ zur Verfügung. Im geschützten Mitgliederbereich finden IFK-Mitglieder zudem das Merkblatt B06 mit näheren Informationen zu den aktuellen Änderungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte. Alternativ können Mitglieder das Merkblatt kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle anfordern.

Bei weiteren Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 14 Uhr an die Expertenhotline, Tel. 0234 97745-333.

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.