Das neue Präventionsgesetz wackelt

Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention beschlossen. Danach soll vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden sowie Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen.

Zur Finanzierung des Vorhabens sollen ausschließlich die Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Insgesamt sind jährlich Ausgaben von rund 420 Millionen Euro vorgesehen – fast doppelt so viel wie bisher. Die Opposition hält die Pläne jedoch für unzureichend und fordert erhebliche Nachbesserungen. Daher wird der Gesetzesentwurf möglicherweise keine Zustimmung durch den Bundesrat erhalten, wo die rot-grün regierten Länder inzwischen eine Mehrheit haben. Mit Nachbesserungen wird das Zeitfenster jedoch eng, das Gesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten zu lassen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Bemühungen um ein Präventionsgesetz scheitern.

Der IFK wird Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.