Osteopathie: IFK fordert bundesweites WPO-Osteo-Netz

Der IFK hat alle Länder aufgefordert, nach hessischem Vorbild in einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für den Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) zu regeln, dass Physiotherapeuten berechtigt sind, auf Rezept osteopathisch zu behandeln, wenn sie die Weiterbildungsbezeichnung „Osteopath“ führen dürfen. Das Muster des Schreibens steht hier zum Download bereit. 

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G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

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