Schiedsspruch: Offene Fragen bei Blankoverordnung

Nachdem am 19. März eine allgemeine Vergütungssteigerung durch den Beschluss des Schiedsgerichts festgesetzt wurde, kamen zuletzt Fragen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Blankoverordnung auf.

Für konventionelle Verordnungen gilt unstrittig: Für alle Behandlungen ab morgen, 1. April, gelten die neuen Preise, die als Ausgleich für das erste Quartal eine verdoppelte Steigerung von 8,02 Prozent vorsehen, ehe sie für alle Behandlungen ab dem 30. Juni 2025 auf die vereinbarten 4,01 Prozent zurückfallen. Uneinigkeit zwischen den Verbänden und dem GKV-SV besteht zur Frage, ab welchem Zeitpunkt die Vergütungserhöhungen jeweils bei der Blankoverordnung gelten sollen. Dabei geht es konkret darum, ob bei der Abrechnung der Blankoverordnung das Ausstellungsdatum oder das Behandlungsdatum gilt. Entsprechende Anfragen des IFK an die Schiedsstelle Heilmittel blieben bislang ohne Antwort.

Sobald es hier zu einer finalen Klärung kommt, informiert Sie der IFK umgehend darüber.

Alle wichtigen Infos und Preislisten zum bisherigen Wissensstand über die neuen Vergütungsvereinbarungen finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich.

Ein gesondertes Anschreiben wird IFK-Mitglieder darüber hinaus zeitnah per E-Mail bzw. postalisch erreichen und über alle Details informieren.

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.