E-Rechnungen: Was auf Sie zukommt

Elektronische Rechnungen, sogenannte E-Rechnungen, sollen schon bald einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs darstellen. Die Einführung erfolgt sukzessive und betrifft Rechnungen von inländischen Unternehmen untereinander, auch bekannt als „Business-to-Business“ oder „B2B“. Das Ziel dieser Umstrukturierung ist es, die Digitalisierung zu fördern, Daten leichter archivieren zu können und insbesondere Steuerbetrug zu verhindern.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Datenformat ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung im PDF-Format sowie andere Formate wie beispielsweise „tif”, „jpeg”, „docx” erfüllen nicht die Anforderungen an die Weiterverarbeitung.

Die Übermittlung einer E-Rechnung erfolgt per E-Mail, über Onlineportale oder andere digitale Schnittstellen. Inhaltlich bleibt bei dieser Art der Rechnung alles beim Alten; die Angaben sind dieselben wie vorher.

Was bedeutet das für Praxisinhaber?

Für Physiotherapiepraxen bedeutet das, dass sie umsatzsteuerliche Posten, wie zum Beispiel Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen, in Zukunft elektronisch ausstellen und empfangen können müssen. Ein Beispiel: eine Rechnung an ein Unternehmen, in dem betriebliches Gesundheitsmanagement durch den Physiotherapeuten begleitet wurde.

Diese Regelung betrifft allerdings nicht die umsatzsteuerbefreiten Rechnungen, die Patienten für physiotherapeutische Heilbehandlungen ausgestellt werden. Auch Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, können immer als sogenannte sonstige Rechnung (zum Beispiel im PDF-Format oder als Papierrechnung) ausgestellt und übermittelt werden.

Die Umstellung muss nicht sofort erfolgen: Es gelten verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine sonstige Rechnung ausstellen kann. Diese Fristen und weitere Informationen zur E-Rechnung finden IFK-Mitglieder detailliert aufgeschlüsselt im Merkblatt M 06 „Leitfaden Steuerrecht“.

Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder gern an die IFK-Mitgliederberatung wenden ifk@ifk.de; Tel.: 0234 97745-0.

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.