Neue Kooperation: Inkasso leicht gemacht

Der Patient zahlt nicht – und jetzt? Wenn finanzielle Forderungen nicht beglichen werden, kann das einen sprichwörtlichen Rattenschwanz nach sich ziehen. Neben Zeit stehen dabei auch finanzielle Ressourcen auf dem Spiel. Im schlimmsten Fall muss sich gerichtlich geeinigt werden. Doch so weit muss es nicht kommen: Mit einem zuverlässigen Inkasso-Unternehmen bleibt Ihnen vieles erspart. ADVIN Inkassoservice ist spezialisiert auf den erfolgreichen Einzug von Patientenforderungen. Als neuer Kooperationspartner des IFK erhalten Mitglieder Sonderkonditionen auf das breite Leistungsangebot. Die Beauftragung ist denkbar simpel: Einfach Auftragsformular ausfüllen und dem ADVIN Inkassoservice zukommen lassen. Auch bei Einzelforderungen hilft ADVIN weiter, ohne laufende monatliche Kosten. Weitere Informationen finden Mitglieder auf der Unterseite "Sonderkonditionen" (Angebot und Auftrag) oder auf der Homepage des Inkassounternehmens.

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TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.